Bebauungspläne

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
der Erteilung der Genehmigung des Vorhaben- und Erschließungsplanes als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebiet Ringstraße“ Thum vom 1.2.2024

Das Landratsamt des Erzgebirgskreises hat den vom Stadtrat Thum in der Sitzung am 19.07.2023 beschlossenen Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebiet Ringstraße“ Thum, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), mit Bescheid vom 28.6.2023 AZ.: 01040-2023-34 nach § 10 Abs. 2 BauGB gültiger Fassung genehmigt. Die Erfüllung der entsprechenden Maßgaben, Auflagen und Hinweise wurde vom Landratsamt Erzgebirgskreis mit Schreiben vom 20.9.2023 bestätigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

 

Alle Interessierten können den genehmigten Vorhaben und Erschließungsplan als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebiet Ringstraße“, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung (§ 10a BauGB) von diesem Tag an in der Stadtverwaltung Thum, Rathausplatz 4, 09419 Thum in der Bauverwaltung im 1. OG

Montag          09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag        09:00 – 12:00 Uhr  und  13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag    09:00  –12:00 Uhr  und  13:00 – 16:00 Uhr
Freitag          09:00 – 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Die Unterlagen können ferner auf der Internetseite der Stadt 
unter 
https://www.stadt-thum.de/leben&wohnen/Bebauungspläne
sowie auf den Internetseiten des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de 
eingesehen werden.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
 

  • Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden
    eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Thum unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

 

Bekanntmachungsanordnung:
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) gültiger Fassung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. 

Dies gilt nicht, wenn

 

1. die Ausfertigung der Satzung bzw. des Planes nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Thum unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, 

        schriftlich geltend gemacht worden ist.

 

Ist eine Verletzung nach den Nummern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen. Die Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

 

Thomas Mauersberger

Bürgermeister

 

Satzung Ringstraße Thum Anlage 1 - Flurkarte Thum

Satzung Ringstraße Thum Anlage 1 zum Umweltbericht Biotopkarte

Satzung Ringstraße Thum Anlage 2 - Flurstücksübersicht

Satzung Ringstraße Thum Anlage 2 zum Umweltbericht - Gehölzliste

Satzung Ringstraße Thum Anlage 3 - Fotodokumentation

Satzung Ringstraße Thum Anlage 4 - Bedarfsnachweis

Satzung Ringstraße Thum Anlage 5 - Baugrundgutachten

#SCAN Wohngebiet Ringstraße Thum Planzeichnung aktuell-unterzeichnet_compressed

SATZUNG VuE-Plan Ringstraße Thum mit Leitungen ENDFASSUNG

SATZUNG Wohngebiet Ringstraße Begründung mit Umweltbericht Januar 2023 ENDFASSUNG

 

 

 

Planzeichnung