Bekanntmachungen
Aktuelle Bekanntmachungen der Stadt Thum
Haushalt für das Jahr 2026
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Der Personalausweis ist teurer geworden. Am Samstag, den 7. Februar 2026 traten neue Gebührensätze für den amtlichen Identitätsnachweis für deutsche Staatsbürger in Kraft. Die Gebühr für Antragsteller ab 24 Jahren beträgt dann 46 Euro. Bislang wurden 37 Euro für den zehn Jahre geltenden Lichtbildausweis fällig. Für Personen unter 24 Jahren erhöht sich der Betrag von bislang 22,80 Euro auf 27,60 Euro. Der Personalausweis für diese Altersklasse gilt allerdings nur sechs, statt zehn Jahre.
Der Gesetzgeber hat in § 31 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes festgelegt, dass die Kosten aller Beteiligten an der Leistung für den Personalausweis durch eine Gebühr gedeckt werden soll.
Mit der bisherigen festgelegten Personalausweisgebühr konnten die mittlerweile gestiegenen Kosten in der Kommunal- und Landesverwaltung sowie die gestiegenen Produktionskosten beim Ausweishersteller nicht mehr gedeckt werden. Die Gebühr war somit anzuheben, um wieder eine Kostendeckung zu erreichen.
Jeder Personalausweis ermöglicht dank des integrierten Online-Ausweises die bequeme, sichere und unkomplizierte Nutzung digital angebotener Dienstleistungen der Verwaltung und Privatwirtschaft. Der Online-Ausweis darf nach Vollendung des 16. Lebensjahres eingesetzt werden. Zusammen mit einer geeigneten Software – z. B. der AusweisApp – können viele NFC-fähige Smartphones als Lesegerät für den Online-Ausweis verwendet werden.
Gleichwohl bezieht sich die Personalausweisgebühr nur auf die Herstellung der physischen Ausweiskarte.
Ist Ihr Online-Ausweis noch nicht aktiviert? Kontaktieren Sie Ihren Bürgerservice für weitere Informationen. Dort können Sie kostenlos den Online-Ausweis aktivieren lassen und Ihre selbst gewählte, sechsstellige Geheimnummer (PIN) setzen.
Bildquelle: BMI





